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   LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05   

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https://dejure.org/2014,18325
LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05 (https://dejure.org/2014,18325)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.07.2014 - 17 O 400/05 (https://dejure.org/2014,18325)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 17 O 400/05 (https://dejure.org/2014,18325)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit über Nachträge: Keine Leistungsverweigerung bei absehbaren Erschwernissen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit über Nachträge: Kein Leistungsverweigerungsrecht bei absehbaren Erschwernissen! (IBR 2014, 1118)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98

    Mehrkosten der Fertigstellung

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05
    Der Anspruch besteht in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachte Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme (BGH, Urteil vom 25.11.1999, VII ZR 468/98).

    So ist auch anerkannt, dass ein Auftraggeber, der zur Berechnung der Mehrkosten einen Preisspiegel aufstellt, auch die Kosten für die Aufstellung nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B erstattet verlangen kann (vergleiche BGH, Urteil 25.11.1999, VII ZR 468/98, ibr-online Rn. 10, 20).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 U 69/08

    Kündigung eines Bauvertrages wegen Überschreitung von Vertragsfristen; Höhe des

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05
    Eine solche, nach § 314 BGB gerechtfertigte Kündigung löst auch im VOB-Vertrag die Kündigungsfolgen einer nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B gerechtfertigten Kündigung aus (vergleiche insbesondere für den Mehrkostenerstattungsanspruch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 14 11.2008, 22 U 69/08, ibr-online Rn. 45).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB zu Recht ausgesprochen worden ist (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2008, 22 U 69/08, ibr-online Rn. 45).

  • LG Dortmund, 30.11.2006 - 16 O 1/06

    Verpflichtung des Darlehensgebers zur Erstattung eines zurückbezahlten

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05
    Der Beklagte trat in diesem Prozess, LG Bielefeld, Az. 16 0 1/06, der Klägerin als Nebenintervenient bei und verkündete darüber hinaus den Streit ihr gegenüber.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf den Akteninhalt einschließlich der beigezogenen Akte LG Bielefeld, 16 O 1/06, Bezug genommen.

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05
    Ist dies der Fall, wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass die beschriebenen Bodenverhältnisse zum Leistungsinhalt erhoben werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, ibr-online Rn 78).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05
    LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2014 - 17 O 400/05 (nicht rechtskräftig; Ber: 21 U 136/14).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 4. Juli 2014, Az. 17 O 400/05 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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